Eine hochwertige SicherheitsautoglasFolie, die ein deutliches Plus an Sicherheit für die Insassen aller Fahrzeugtypen bietet. Und das sogar in vielerlei Hinsicht. Denn dank ihres speziellen Aufbaus vermindert diese Folie die Gefahr von Verletzungen durch Glassplitter bei Unfällen, beugt Einbrüchen vor und besitzt einen 99-prozentigen UV-Filter gegenüber serienmäßigen Glasscheiben.
Erreicht wurden diese herausragenden Eigenschaften der Sicherheitsfolie durch den mehrlagigen Aufbau. Die bis zu drei, mit klarem Laminatkleber verbundenen Polyesterfolien, machen die Sicherheitsfolie extrem reiß- und schlagfest. Eine kratzfeste Beschichtung bewahrt die Folie vor Kratzern. Ein druckempfindlicher Montagekleber verbindet die Glasscheibe und die Sicherheitsfolie, die so vor Glassplittern wie eine Verbundglasscheibe schützt.
In Maßen genossen ist die Sonne für uns angenehm und gesund. Aber insbesondere Kinderhaut reagiert empfindlich, wenn die Belastung zu hoch ist auch in diesem Bereich ein zuverlässiger Partner. Die SicherheitsFolie besitzt dank ihrem speziellen Aufbau einen 99-prozentigen UV-Schutz
Allgemeine Hinweise für Länder innerhalb der Europ. Gemeinschaft (EU): AutoglasFolien sind nach der ECE Regelung R 43 geprüft und damit in Mitgliedstaaten der EU zulässig. Für die BRD (Bereich der StVZO) gilt als rechtliche Grundlage die ECE-Regelung 43 (ECE Anhang 3 Punkt 9.1.4.1). Ausnahme derzeit: Portugal (Stand 09/2006).
KEIN EINTRAG in die Zulassungspapiere ERFORDERLICH!
AutoglasFolien sind an hinteren Seitenscheiben und an der Heckscheibe in Verbindung mit einem 2. Außenspiegel zulässig. Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Mindestlichtdurchlässigkeit. Ein Verklemmen der Folie mit der Gummidichtung des Scheibenrahmens darf nicht erfolgen. Die auf der Folie aufgebrachte ABG-Zulassungsnummer (ABG: Allgemeine Bauartgenehmigung) muß nach der Montage an jedem folienbeschichteten Fenster mindestens einmal lesbar sein.
Jeder Folien-Packung liegen Montagehilfsmittel und eine ABG-Zulassungsbescheinigung bei. Diese ist als Nachweis im Fahrzeug mitzuführen. Eine nachträgliche Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich.
Für Bereiche ausserhalb der Bundesrepublik Deutschland:
Beachten Sie bitte die landesspezifischen Zulassungsbedingungen.
Zulässig, wenn eine Überprüfung ergibt, dass eine Lichtdurchlässigkeit von mind. 70% (Fahrzeugscheibe incl. AutoglasFolie) nicht unterschritten wird. Eine Einzelüberprüfung für jedes Fahrzeug ist erforderlich (techn. Abnahme nach §21 STVZO) -vorausgesetzt, dass die techn. anerkannte Prüfstelle, zertifizierte Lichttransmissionsmessgeräte hat.
Zur Information: KFZ-serienmäßige Wärmeschutz-(Grün) verglasungen weisen bereits eine Lichtdurchlässigkeit (ohne AutoglasFolie) von 72-78% auf. D.h. eine Verwendung von getönte Folien ist dann generell auszuschliessen. Es sind ausschliesslich klare, farblose Folien (z.B. SicherheitsFolien ) in Verbindung mit Klarglas (ungetöntes, farbloses Glas) anwendbar.
Verwendung an Scheiben, die für die Durchsicht des Fahrers von Bedeutung sind: Zulässig, wenn eine Überprüfung ergibt, dass eine Lichtdurchlässigkeit von mind. 70% (Fahrzeugscheibe incl. AutoglasFolie) nicht unterschritten wird. Eine Einzelüberprüfung für jedes Fahrzeug ist erforderlich -vorausgesetzt, dass die techn. a erkannte Prüfstelle eine ECE-konforme Messung vornehmen kann.